Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt:
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Dem Grunde nach müssen sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein.
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Der Höhe nach dürfen selbst betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer sind, nur abgezogen werden, wenn sie pro Jahr und Empfänger bei max. 35 € liegen (Freigrenze; vgl. Kap. I. 4.).
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Auch wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, scheitert der Abzug, wenn die Geschenkaufwendungen nicht einzeln und getrennt aufgezeichnet worden sind.