Insolvente und zahlungsunwillige Mieter bescheren Hauseigentümern immer häufiger hohe Verluste. Nach Informationen des Immobilieneigentümerverbandes Haus & Grund laufen pro Jahr in Deutschland offene Mietforderungen von rund zwei Mrd. Euro auf.
Nicht nur die schwierige Konjunkturlage bringt Mieter in Zahlungsprobleme. In der Praxis ist festzustellen, dass immer häufiger Leute mit der betrügerischen Absicht in eine Wohnung einziehen, nie Miete zahlen zu wollen. Diese Menschen sind richtige Mietnomaden, die einfach weiter ziehen, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Sie provozieren bewusst eine Räumungsklage, um dann mit einem neuen Vermieter das Spiel zu wiederholen.
Eine Räumung kann erst beantragt werden, wenn zwei Monatsmieten nicht gezahlt sind. Bis zum Prozess vergehen wenigstens drei Monate. Der Gesamtschaden beträgt dann häufig schon mehr als 10 000 Euro. Besonders problematisch ist es, wenn Singles oder unverheiratete Paare die Miete nicht zahlen. Gerät eine Familie in finanzielle Schieflage, springt meist das Sozialamt ein, damit die Kinder versorgt sind. Dagegen haben Singles und unverheirateten Paaren, die als Mietnomaden agieren, häufig keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Zur Absicherung des Vermieters sollte daher die Bonität des Mieters überprüft werden (z.B. vom Bewerbern eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung des Vorvermieters verlangen) und auf einer Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten bestehen.