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Insolvenzplan

Der Insolvenzplan bietet interssante Möglichkeiten bei Fimeninsolvenzen. Das Hauptziel des Insolvenzplanverfahrens liegt in der Sanierung des insolventen Unternehmens im Ganzen oder zumindest in Teilen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Gläubiger des Unternehmens durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt werden als in einem normalen Insolvenzverfahren. Bislang wurden in Deutschland nur wenige Insolvenzplanverfahren durchgeführt. Die Zurückhaltung gegenüber diesem neuen Sanierungsinstrument ist sicherlich in vielen Fällen auf die Ansicht zurückzuführen, mit Insolvenzeröffnung beginne ein allein an Gläubigerinteressen ausgerichtetes Zerschlagungsverfahren, das den Schuldner rechtlich entmündige. Dabei liegt es ausschließlich in der Hand des Unternehmens, ob es ein solches Verfahren aktiv zur Sanierung nutzt.

Entscheidend ist, dass die Unternehmensleitung oder der Gesellschafterkreis frühzeitig auf die drohenden Insolvenzsignale reagiert und einen Insolvenzplan vorbereitet. Der Plan muss alle Maßnahmen beinhalten, die für die Reorganisation des Unternehmens notwendig sind sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen für die Beteiligten. Ausschlaggebend für den späteren Erfolg des Plans ist die enge Abstimmung mit den wichtigsten Gläubigern des Unternehmens. Haben diese den Insolvenzplan bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens gebilligt, so werden sie dem Plan auch im entscheidenden Abstimmungstermin zustimmen.

Sobald die Unternehmensführung einen Insolvenzplan vorbereitet hat, kann sie diesen zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht einreichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich dann in aller Regel darauf beschränken, die vorgefundene Unternehmensmasse zu sichern und den Plan nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Abstimmung zu stellen.

Sobald der Insolvenzplan von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wird, ist das Insolvenzverfahren wieder aufzuheben.