Entscheidend ist, dass die Unternehmensleitung oder der Gesellschafterkreis frühzeitig auf die drohenden Insolvenzsignale reagiert und einen Insolvenzplan vorbereitet. Der Plan muss alle Maßnahmen beinhalten, die für die Reorganisation des Unternehmens notwendig sind sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen für die Beteiligten. Ausschlaggebend für den späteren Erfolg des Plans ist die enge Abstimmung mit den wichtigsten Gläubigern des Unternehmens. Haben diese den Insolvenzplan bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens gebilligt, so werden sie dem Plan auch im entscheidenden Abstimmungstermin zustimmen.
Sobald die Unternehmensführung einen Insolvenzplan vorbereitet hat, kann sie diesen zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht einreichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich dann in aller Regel darauf beschränken, die vorgefundene Unternehmensmasse zu sichern und den Plan nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Abstimmung zu stellen.
Sobald der Insolvenzplan von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wird, ist das Insolvenzverfahren wieder aufzuheben.