Das im Jahre 1999 neu eingeführte Verbraucherinsolvenzgesetz bietet hier durchaus gute Chancen für einen finanziellen Neuanfang. Hier haben erstmalig auch private Schuldner die Chance, sich auf lange Sicht aller angelaufenen Verpflichtungen komplett zu entledigen..
Der Entschuldungsprozess verläuft dabei über mehrere Stufen und beginnt mit einem Beratungsgespräch bei einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt. Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, kommt es zum Insolvenzverfahren. Dabei sind die finanzielle Verhältnisse offen zu legen und das pfändbare Sach- und Geldvermögen wird eingezogen und an die Gläubiger ausgezahlt. Dinge, die einer bescheidenen Lebensführung (z.B. Hausrat) oder dem Erwerbzwecke (z.B. Auto zur Arbeitsstelle) dienen, bleiben dem Betroffenen erhalten. In einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode, in der nur noch das pfändbare Einkommen zur Verfügung steht, muss der Verschuldete vor allem nachweisen, dass er einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgeht und die Tilgungspläne genau befolgt. Nur in Ausnahmefällen dürfen neue Kredite aufgenommen werden. Auch von ererbtem Vermögen fließt die Hälfte an den Treuhänder.
Das Durchhalten auf niedrigstem Niveau wird jedoch belohnt. Denn am Ende lockt die Restschuldbefreiung mit der Folge, dass man nach sechs Jahren niemandem mehr etwas schuldig ist. Auch die Kosten des Verfahrens, die früher oft den Weg in die Insolvenz versperrt haben, können nun gestundet und über mehrere Jahre abbezahlt werden.