Straftaten im Betrieb stellen Arbeitgeber vor erhebliche Probleme. Neben dem eigentlichen Schaden wird nämlich oft der Betriebsfrieden nachhaltig gestört, was wiederum Arbeitsausfall und Umsatzeinbußen zur Folge haben kann. Das wichtigste Instrument des Arbeitgebers, um auf Straftaten von Mitarbeitern zu reagieren, ist die verhaltensbedingte Kündigung des Täters. Aber Vorsicht! Solche Kündigungen werden oft von den Arbeitsgerichten wieder aufgehoben, weil wichtige Regeln nicht beachtet wurden.
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