Pflichtinhalte einer Rechnung
In Vollzug der sogenannten Rechnungsrichtlinie der EU (2001/115/EG, Amtsblatt der EG 2002 Nr. L 15 S. 24) wird mit Wirkung zum 01.01.2004 die Vorschrift des § 14 UStG über die Ausstellung von Rechnungen geändert. Unternehmer sind künftig verpflichtet, eine Rechnung mit den Pflichtinhalten gemäß § 14 Abs. 4 UStG zu erteilen, wenn er eine Lieferung oder Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.