Hartz IV: Kündigungsschutz 2004 erst bei mehr als zehn Mitarbeitern
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Hartz-Reformvorschläge für 2004 eine Neuregelung des Kündigungsschutzes beschlossen: Ab 1.1.2004 besteht der Kündigungsschutz erst, wenn Sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Diese Gesetzesänderung bedeutet für Sie: Die Neuregelung des Kündigungsschutzes ist für Sie von Vorteil, wenn Sie einen Kleinbetrieb haben. Weiterlesen »Hartz IV: Kündigungsschutz 2004 erst bei mehr als zehn Mitarbeitern