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Werten Sie Forderungen zeitnah aus und verhindern Sie die Verjährung

Zum Jahresende 2012 verjähren die Forderungen aus dem Jahr 2009, die der dreijährigen Regelverjährungsfrist unterliegen. Zur Verhinderung der Verjährung sollten Sie folgende Regeln beachten:

 

 

  • Werten Sie (über-)fällige Forderungen regelmäßig und vor allem zeitnah durch Ihre Buchhaltung aus. Überprüfen Sie mindestens vierteljährlich die Altersstruktur der Forderungen und entscheiden Sie, was mit den überfälligen Forderungen getan werden soll. Schieben Sie solche Abstimmungsprobleme nicht bis zum Jahresende auf, denn oft können sie dann nicht mehr eindeutig und rechtzeitig – Problem Verjährung! – gelöst werden.
  • Debitoren-Controlling bringt sofort Geld – geringer Aufwand, große Wirkung: Viele Unternehmen verschenken bares Geld. Sorgen Sie dafür, dass in Ihrem Unternehmen Rechnungen zeitnah aufgestellt werden. Stellen Sie sicher, dass auch zusätzlich erbrachte Leistungen entsprechend abgerechnet werden.
  • Achten Sie vor allem darauf, dass Sie ein wirkungsvolles Mahnwesen haben, das durchgängig alle überfälligen Außenstände erfasst. Ein solches Debitoren-Controlling bringt sofort und wirksam Geld. Passen Sie den Text der Mahnungen an die „Dickfelligkeit“ mancher Kunden an.
  • Wichtig: Drohen Forderungen zu verjähren, hilft nur die Beantragung eines Mahnbescheides bzw. die Vereinbarung einer Ratenzahlungsvereinbarung. Lediglich eine außergerichtliche Mahnung verhindert die Verjährung der Forderung nicht!